FAQ

Infos zu oft gestellten Fragen



Beförderungsentgelt



Achten Sie auf den Taxameter/Wegstreckenzähler!

Personenbeförderung ist in Deutschland per Gesetz im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Dort sind eine Fülle von Pflichten und Vorgaben für den Bereich Personenbeförderung nachzulesen, die der Branche auferlegt wurden.
Personenbeförderungen werden von Taxen und Mietwagen durchgeführt. Der Fahrpreis für Taxen wird mittels Fahrpreisanzeiger, dem Taxameter, angezeigt. Bei Mietwagen sorgt dafür ein Wegstreckenzähler.
Daneben haben sich eine Fülle von Transfer- und Shuttlediensten gesellt, die leider per Ausnahmegenehmigung ohne Taxameter Personenbeförderungen machen, wenn nur sogenannte Festpreisfahrten ausgeführt werden.

Allein, dass Sie von einem Shuttledienst für eine Wegstrecke einen Festpreis genannt bekommt haben, heißt nicht zwangsläufig, dass Sie tatsächlich eine preisgünstige und preisgerechte Fahrt bekommen werden.
Shuttledienste setzen ein sogenanntes Radiuspreissystem ein. Dabei werden Kreise um ein Zentrum gezogen, z. B. dem Flughafen Hannover. Alle in den jeweiligen Kreisen enthaltenen Postleitzahlen werden einer Preisgruppe zugeordnet. Bei diesem Preissystem zahlen zwangsläufig ganz viele Kunden für unterschiedlich lange Wegstrecken den selben Preis.
Bei Abrechnung über einen Taxameter zahlen Sie nur für die bestellte Wegstrecke. Außerdem sehen Sie den Preis auf dem Taxameter. Bei einer festgelegten Preisstruktur zahlen Sie evtl. deutlich zuviel. So werden für Hannover von einigen Shuttlediensten bis zu 100 % mehr des tatsächlichen Preises als nach Taxameter verlangt.

In einem Fahrzeug ohne Taxameter haben Sie natürlich keine Chance einen gesetzlich vorgeschriebenen Fahrpreis festzustellen.
Darüber hinaus laufen Sie Gefahr in ein Fahrzeug zu steigen, dass für Personenbeförderung gar nicht legitimiert ist. Das hat auf jeden Fall versicherungsrechtliche Konsequenzen. Ohne geeichtem Taxameter kann halt eben jeder mit einem Fahrzeug Ihnen einen Shuttle vom oder zum Flughafen anbieten.
Deshalb sollten Sie darauf achten, sich nur von Fahrzeugen mit einem Taxameter bzw. Wegstreckenzähler befördern zu lassen.

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